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Besuchsverbot im GDA Göttingen

Luftaufnahme des GDA

 


Wegen der weiter sprunghaft steigenden Zahlen von bestätigten Infektionen in Deutschland, hat die GDA für alle Standorte in Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz vorbeugend ein Besuchsverbot für Angehörige und andere Gäste der Häuser ausgesprochen. Besuche durch enge Angehörige werden nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen. Alle für die Öffentlichkeit sonst zugänglichen Veranstaltungen in den Häusern der GDA werden abgesagt.

Die Regelungen gelten ab 16. März und zunächst bis auf Weiteres. Die GDA informiert über eine eigens hierzu eingerichtete Webseite über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen.

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Foto Teaser und Artikel: GDA

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